Ausfallgebühr bei verpasstem Behandlungstermin

Regelungen der Praxis

Warum wird eine Ausfallrechnung gestellt?

In meiner Praxis plane ich jede Behandlung individuell und nehme mir bewusst Zeit für jeden einzelnen Menschen. Damit diese Verlässlichkeit für alle erhalten bleibt, bin ich auf verbindliche Terminabsprachen angewiesen. Wenn Termine sehr kurzfristig abgesagt werden oder unentschuldigt ausfallen, entsteht eine Lücke, die ich nicht mehr füllen kann. Um diesen Ausfall fair auszugleichen, gibt es Regelungen zu Ausfallgebühren, die ich im Folgenden transparent erläutere.

 

Eine Ausfallrechnung wird gestellt, weil für den reservierten Termin Zeit ausschließlich für Sie freigehalten wurde. Kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine können in einer Bestellpraxis nicht neu vergeben werden und führen zu einem wirtschaftlichen Ausfall. Die Gebühr dient daher dem Ausgleich dieses entstandenen Zeitverlustes.

 

Wie viel kostet mich der verpasste Termin? 

Behandlungstermine, die mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, sind selbstverständlich kostenfrei.
Bei Absagen unter 24 Stunden berechne ich eine anteilige Ausfallgebühr von 80 €, da der Termin so kurzfristig nicht mehr vergeben werden kann.
Wenn ein Termin ohne Absage nicht wahrgenommen wird, stelle ich die volle Ausfallgebühr von 120 € in Rechnung.

Wie kann ich meinen Termin absagen oder rechtzeitig verschieben?

Sie können Ihren Behandlungstermin ganz unkompliziert per Telefon, SMS, E‑Mail oder auch über meinen Anrufbeantworter verschieben oder absagen. Bitte informieren Sie mich fristgerecht, damit ich den Termin neu vergeben kann und keine Ausfallgebühr entsteht.

Was passiert, wenn Termine wiederholt nicht wahrgenommen werden?

Wiederholte Terminversäumnisse beeinträchtigen die Planung und Verlässlichkeit meiner Bestellpraxis. Wenn Termine mehrfach ohne rechtzeitige Absage ausfallen, behalte ich mir vor, zukünftige Behandlungen nur noch mit verbindlicher Terminbestätigung oder gegebenenfalls gegen Vorkasse zu vergeben. Diese Regelung dient der Fairness und stellt sicher, dass freie Termine zuverlässig genutzt werden können.

Kann jemand anderes meinen reservierten Termin wahrnehmen?

Aus organisatorischen und rechtlichen Gründen ist eine kurzfristige Übertragung des Termins auf eine andere Person nicht möglich. Jeder Termin ist individuell für die jeweilige Patientin bzw. den jeweiligen Patienten reserviert und auf deren Anliegen abgestimmt.

Wie wird verfahren, wenn ein Termin seitens der Praxis entfällt?

Sollte ein Termin aus organisatorischen oder gesundheitlichen Gründen meinerseits entfallen müssen, informiere ich Sie so früh wie möglich per Telefon, SMS oder E‑Mail. Selbstverständlich entstehen Ihnen in diesem Fall keine Kosten, und wir finden zeitnah einen neuen, passenden Termin für Sie.

Was gilt, wenn ich zu meinem Termin zu spät komme?

Bitte planen Sie genügend Zeit für Ihre Anreise ein. Wenn Sie verspätet eintreffen, wird die Behandlung in der verbleibenden Zeit durchgeführt, damit nachfolgende Termine pünktlich beginnen können.
Der vollständige Betrag für den gebuchten Termin ist dennoch zu zahlen, da die reservierte Zeit für Sie freigehalten wurde.

Besteht die Möglichkeit, einen Ersatztermin zu bekommen?

Wenn Sie Ihren Termin rechtzeitig absagen, können wir selbstverständlich einen Ersatztermin vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass die Ausfallgebühr unabhängig von einem Ersatztermin berechnet wird, sofern der ursprüngliche Termin nicht fristgerecht abgesagt wurde. Durch die kurzfristige Absage können wartende Patientinnen und Patienten die freigehaltene Zeit nicht mehr nutzen.

Warum erhalte ich eine Terminbestätigung?

Die Terminbestätigung sorgt dafür, dass alle Informationen zu Ihrem Termin klar, vollständig und für Sie gut nachvollziehbar sind. Sie hilft, Missverständnisse zu vermeiden und erinnert zuverlässig an Datum und Uhrzeit.
Bitte schauen Sie die Angaben vor Ihrem Termin noch einmal genau nach, damit alles reibungslos ablaufen kann und ich die für Sie reservierte Zeit optimal nutzen kann.

Auf welcher Grundlage bestehen diese Regelungen?

Die Praxisregelungen orientieren sich an den allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§ 611 ff. BGB). Mit der Vereinbarung eines Termins entsteht ein verbindlicher Behandlungsvertrag, für den die reservierte Zeit ausschließlich für Sie freigehalten wird.
Wird ein Termin kurzfristig abgesagt oder nicht wahrgenommen, kann die Leistung nicht erbracht werden, obwohl die Praxis die Kapazitäten bereitgestellt hat. In solchen Fällen sieht § 615 BGB vor, dass der Vergütungsanspruch bestehen bleibt, wenn die Leistung aus Gründen auf Patientenseite nicht in Anspruch genommen wird.
Diese Regelungen schaffen Transparenz, ermöglichen eine verlässliche Terminplanung und schützen die Praxis vor wirtschaftlichen Ausfällen. Die entsprechenden Grundlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.

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